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Datenschutzerklärung

Verantwortlicher

 

Rheingauer Textschmiede
Stefan Orben

 

Dechaneystraße 13

65385 Rüdesheim am Rhein

 

Telefon: 0173 6236 931
E-Mail: 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand: 01. Oktober 2022

1. Allgemeines: Zustandekommen eines Vertrages, Preise und Inanspruchnahme von Leistungen auf www.stefanorben.de = Autorenwebseite

1.1 Leistungen des freien Autors Stefan Orben im Rahmen des Dienstvertrages erfolgen ausschließlich auf Grundlage der AGB. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

1.2 Angebote des Autors sind unverbindlich.

1.3 Bei Auftragserteilung gelten die AGB als durch den Auftraggeber anerkannt. Die gesetzlichen Regelungen zum Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

1.4 Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung des Autors als erteilt, es gelten die bei Auftragsannahme vereinbarten Preise.

1.5 Ist von Seitenpreisen die Rede, umfasst eine Standardseite max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten. Bei einem höheren Zeichensatz pro Seite wird die Gesamtseitenzahl anhand einer Standardseite errechnet. Unabhängig davon gelten die im Vertrag mit dem Auftraggeber vereinbarten Endbeträge.

1.6 Der Autor hat das Recht, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.

1.7 Aus Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.

2. Leistungen

2.1 Zu den Leistungen des Autors gehören die Angebote aus der Rheingauer Textschmiede (Textschmiede, Schreibwerkstatt und das Rheingauer Literaturatelier).

2.2 Es sind die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3. Lieferung, Fristen

3.1 Die zum Auftrag gehörenden Texte werden in digitaler Form an den Auftraggeber zurückgesandt. Zusätzliche Kosten durch andere Versandformen werden vom Auftraggeber übernommen.

3.2 Der Autor haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Eingangsbestätigungen der zu bearbeiteten Fassung sind aus diesem Grund für beide Seiten verpflichtend. Alle Verpflichtungen seitens des Autors sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

3.3 Termine werden zwischen dem Autor und dem Auftraggeber vereinbart und sind für beide Vertragsparteien verbindlich.

3.4 Sollte der Autor mit seinen Leistungen in Verzug geraten, so ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung der vereinbarten Leistungen muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das genannte Konto erfolgen.

4.2 Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden oder weiterer laufender Aufträge für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückgestellt werden.

4.3 Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand, hat der Autor das Recht, jede weitere Lieferung von der Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen.

5. Beanstandungen

5.1 Der Autor verpflichtet sich, die vereinbarten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. In Bezug auf die von ihm durchgeführten Textbearbeitungen übernimmt er keine Gewähr für inhaltliche Fehlerfreiheit, weder im wissenschaftlichen Sinn noch gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Beanstandungen einer offensichtlichen Schlechtleistung sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Leistung durch den Auftraggeber mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als angenommen.

6. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

6.1 Die Haftung des Autors auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 6 eingeschränkt.

6.2 Der Autor haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit oder im Fall einfacher Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Vertragsgegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben des Auftraggebers bezwecken.

6.3 Soweit der Autor gemäß 6.2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Autor bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer Schlechtleistung bei dem Vertragsgegenstand sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Leistung zu erwarten sind.

6.4 Der Autor haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt.

6.5 Der Autor haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme sowie Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software des Auftraggebers. Es wird vorausgesetzt, dass gelieferte Dateien vor der Verwendung durch den Auftraggeber mit einem Virenschutzprogramm geprüft werden.

6.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten von Erfüllungsgehilfen des Autors.

6.7 Die Einschränkungen dieser Ziffer 6 gelten nicht für die Haftung des Autors wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7. Vorlagen

7.1 Alle eingereichten Unterlagen, Datenträger, Vorlagen usw. werden als Kopien an den Autor übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser Kopien an den Auftraggeber nach Vertragsende.

7.2 Der Autor geht davon aus, dass der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte, vor allem des Urheberrechtes, ist. Aus fehlenden Rechten entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

7.3 Der Autor erbittet im Falle einer Veröffentlichung eines von ihm lektorierten Manuskriptes einen Vermerk im Impressum (Lektorat: Stefan Orben, Rüdesheim am Rhein: Jahr). Gleiches gilt für die Mitarbeit als Co-Autor oder maßgeblicher Federführer eines Manuskriptes (Regelung im jeweiligen Auftrag).

8. Vertraulichkeit

Der Autor verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte, über den Vertragsabschluss und alle die Person des Auftraggebers betreffenden Daten.

9. Sonderklausel für das Rheingauer Literaturatelier und die Texteinsendungen zu RTKbewegtsich

9.1 Die zuvor aufgeführten Punkte (1 bis 8) sind auch Grundlage des Schreibwettbewerbes und aller Texteinsendungen. Hierbei ist der Begriff Auftraggeber mit Teilnehmer gleichzusetzen.

9.2 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisvergabe des Schreibwettbewerbes ist nur durch die Unterstützung von Sponsoren möglich. Sollten Sponsoren kurzfristig von ihrer Unterstützung zurücktreten, muss der Autor die Preisgelder umverteilen oder gänzlich streichen.

9.3 Der Autor behält sich vor, aufgrund von zu wenigen Einsendungen bzw. aufgrund unzureichender literarischer Qualität den Schreibwettbewerb umzugestalten (neue Preisverteilung) oder den gesamten Schreibwettbewerb für das laufende Jahr abzusagen. Im zweiten Fall wird das Preisgeld in das darauffolgende Jahr mit übertragen.

9.4 Der Autor erhält von den Teilnehmern das zeitlich uneingeschränkte Vervielfältigungs- und Nutzungsrecht der Texteinsendungen, um die Wettbewerbsanthologie und den RTKbewegtsich-Jahresrückblick veröffentlichen zu können (gedruckt/digital). Der Autor kann als Verleger der Wettbewerbsanthologie bzw. des RTKbewegtsich-Jahresrückblicks nicht für Rechtsverstöße der teilnehmenden Autorinnen und Autoren haftbar gemacht werden. Das Urheberrecht und dessen rechtliche Verpflichtungen verbleiben bei den Teilnehmern.

9.5 Aktuelle Richtlinien und Vorgaben zum Rheingauer Literaturatelier werden auf der Autorenwebseite des Autors bekannt gegeben. Nur die dortigen Angaben sind maßgeblich zu beachten und zu befolgen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Rüdesheim am Rhein.

10.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).


Veranstaltungen

Kontakt

Stefan Orben

Dechaneystraße 13

65385 Rüdesheim am Rhein

 

+49 173 6236 931


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„Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.“

Aus: „Der kleine Prinz“ von Antoine de Saint-Exupéry